Aktualisierung der Lizenzbedingungen für Google Fonts
Wir haben kürzlich die Bedingungen aktualisiert, unter denen Google Fonts in unseren Tools für den Homepage-Baukasten und Webshops verwendet wird. Wir tun immer unser Bestes, um die DSGVO-Konformität zu wahren, und sind bestrebt, sicherzustellen, dass auch die Websites unserer Kunden dies tun.
Da alle Website Builder-Websites Google Fonts verwenden; Wenn Sie Google Fonts weiterhin auf Ihrer Website gemäß DSGVO verwenden möchten, müssen Sie diese wenigen Schritte befolgen.
Es besteht kein Grund zu Beunruhigung, es wird keine sichtbaren Veränderungen auf Ihrer Website geben und die Aktualisierung selbst ist sehr einfach.
Dies müssen Sie tun, um Ihre Website erneut zu veröffentlichen:
- Melden Sie sich beim Kontrollpanel an
- Gehen Sie zum Homepage-Baukasten
- Fügen Sie eine kleine Änderung ein, wie beispielsweise ein Leerzeichen im Text
- Machen Sie die Änderung rückgängig
- Klicken Sie auf Veröffentlichen
Für unser Unternehmen ist es sehr wichtig, dass alle Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Wir unterstützen beispielsweise die standardmäßige Integration von Cookie-Bannern im Homepage-Baukasten, um unseren Nutzern die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung und anderer Tracking-Vorschriften zu erleichtern.
Wir empfehlen Ihnen auch, immer Rechtsberatung einzuholen, um sicherzustellen, dass Ihr Cookie-Pop-up-Banner, Ihre Datenschutz- und Cookie-Richtlinie der DSGVO und den in Ihrem Land geltenden Cookie-Regeln entsprechen, da Sie der Datenverantwortliche für alle personenbezogenen Daten sind, die Sie über Ihre Website erhalten.