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Was sind Cookies im Internet?

Wir zeigen Ihnen, was Cookies sind und wie Sie DSGVO-konform handeln

Wie oft haben Sie schon im Internet gesurft und auf verschiedensten Seiten gestöbert, als ein Cookie-Banner auftauchte? Wahrscheinlich geht es Ihnen meistens so. Wenn das Cookie-Banner erscheint, haben Sie normalerweise zwei Möglichkeiten: Sie können dem Cookie-Banner entweder zustimmen oder mehr darüber lesen. 

Ein Cookie-Banner soll Sie darüber informieren, dass die Website, die Sie besuchen, Cookies verwendet. Was machen Cookies auf diesen Websites?

Cookies, früher auch HTTP-Cookies genannt, sind kleine Datenmengen, die in der Regel auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden, welcher die Website besucht. Cookies besitzen viele Funktionen, unter anderem das Verfolgen (Tracking) Ihrer Aktivitäten beim Browsen auf der Website, um Ihnen später gezielte Informationen wie Werbung zeigen zu können.

Haben Sie schon einmal bei Google nach Schuhen gesucht und dann bei Facebook Werbung für Schuhe gesehen? Das ist unter anderem die Funktion von Cookies. 

Cookies sind vielseitig. Zum einen verfolgen Cookies das Surfverhalten der Nutzer, um gezielte Werbung zu senden. Aber das ist noch nicht alles. Cookies speichern auch die Anmeldedaten für Ihre Konten, zum Beispiel bei Facebook, damit Sie nicht jedes Mal Ihr Passwort eingeben müssen, wenn Sie sich bei Ihren Accounts anmelden wollen. 

Als Inhaber einer Website können Cookies für Sie von Vorteil sein, da sie Ihnen ermöglichen, Ihre Besucher zu „verfolgen“. Jeder Cookie hat eine eindeutige ID. Wenn ein Besucher Ihre Website mehrmals am Tag aufruft, wird dieser Besucher nur einmal gezählt, da sich seine Cookie-ID nicht ändert. Dies kann von Vorteil sein, da Sie so einen genaueren Einblick in die Anzahl der täglichen Besucher erhalten. 

Wenn Sie eine Website zum ersten Mal besuchen, legt die Website einen Cookie auf Ihrer Festplatte ab. Der Cookie enthält einen eindeutigen Identifizierungscode und die Website verwendet diese ID, um Ihre Besuche zu nachzuverfolgen. Außerdem werden Ihre Aktivitäten auf der Website getrackt, z. B. alle Artikel, die Sie sich angesehen haben oder alle Artikel, die Sie in Ihren Einkaufswagen gelegt haben.

Jedes Mal, wenn Sie beispielsweise Artikel in Ihren Warenkorb legen und sich dann entscheiden, den Kauf nicht abzuschließen, verfolgt das Cookie diese Aktivität. Dank des Cookies können Sie später eine E-Mail erhalten, in der Sie darüber informiert werden, dass die Artikel in Ihrem Einkaufswagen noch immer auf Sie warten. 

Das Cookie-Tracking ermöglicht es dem Eigentümer der Website auch, Ihnen ähnliche Artikel wie die, für die Sie sich interessiert haben, anzuzeigen. Ebenso können sie Ihnen dann Gutscheine und Rabattcodes für die Artikel zusenden, die Sie sich angesehen, aber nicht gekauft haben. So werden Sie zum Kauf motiviert. 

Wenn Sie eine Website betreiben und all diese Verhaltens- und Aktivitätsdaten sammeln, müssen Sie sicherstellen, dass der Besucher zugestimmt hat. Deswegen wird beim Aufrufen einer Website ein Cookie-Popup angezeigt. Das Popup gibt den Besuchern die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie damit einverstanden ist, dass ihre Daten zu einem späteren Zeitpunkt für gezielte Werbung verwendet werden oder nicht. 

Jeder Webseitenbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Nutzer darüber zu informieren, dass diese Informationen gesammelt werden. Das ist ein Cookie-Gesetz. 

Wenn die Besucher im Cookie-Popup nicht auf „Akzeptieren“ klicken, haben sie die Möglichkeit, die Seite mit den Cookie-Richtlinien zu lesen. Auf der Seite mit den Cookie-Richtlinien muss angegeben werden, wie der Inhaber der Website die von ihm gesammelten Daten zu verwenden gedenkt.

Wenn Ihre Website Daten sammelt, z. B. darüber, was Ihre Besucher tun, was ihnen gefällt usw., müssen Sie mit einem Banner darauf hinweisen, dass Sie Cookies verwenden. Ein Cookie-Banner ist eine Anforderung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

Eine Cookie-Richtlinie ist essenziell, da ein Besucher zustimmen muss, bevor Sie als Webseitenbetreiber sein Verhalten und seine Aktivitäten verfolgen können. 

Die Cookie-Richtlinie dient dazu, die Besucher/Nutzer darüber zu informieren, was Sie mit den Daten vorhaben, die Sie durch das Setzen eines Cookies auf ihrerFestplatte sammeln. 

Noch wichtiger ist, dass Sie mit einer Cookie-Richtlinie auf Ihrer Website die DSGVO-Gesetze einhalten. Das heißt, wenn der Besucher zustimmt, dass Sie seine Aktivitäten verfolgen, machen Sie nichts falsch. Denken Sie jedoch daran, dass Sie als Eigentümer der Website dafür verantwortlich sind, dass die Informationen korrekt sind. 

Um sicherzustellen, dass die Zustimmung gültig ist:

  • Lassen Sie den Besucher selbst entscheiden, die Zustimmung muss freiwillig erfolgen. 
  • Seien Sie spezifisch und detailliert in Bezug auf den Zweck der gesammelten Daten.
  • Seien Sie nicht unklar oder zweideutig, haben Sie eine klare „Akzeptieren“-Schaltfläche auf Ihrer Website, damit der Besucher weiß, was er tut.

Was sind Drittanbietercookies (Third Party Cookies)?

Cookies von Erstanbietern, also Ihre Cookies, gehören Ihnen und Sie können alle Daten an Orten wie Google Analytics finden. Cookies von Drittanbietern gehören nicht Ihnen. Sie können die Daten nicht sammeln, sondern die Daten gehen stattdessen an den Drittanbieter, etwa Facebook.

Heutzutage wird auf Third Party Cookies eher herabgeschaut. Wenn Sie zum Beispiel eine Mode Website besuchen und nach einem Kleid suchen, kann eine andere Website wie Facebook Ihr Verhalten verfolgen und Ihnen später, wenn Sie bei Facebook angemeldet sind, eine Werbung für genau dieses Kleid schicken. 

Als Eigentümer einer Website können Sie also nicht von diesen Daten profitieren, da Sie die Daten weder sehen noch damit interagieren können. Um die Daten nutzen zu können, müssen Sie sich an die Plattform des Drittanbieters wenden. 

Google hat jedoch erklärt, dass es das Tracking durch Dritte bis 2023 abschaffen wird

Bei one.com enthalten alle unsere Pakete mit Homepage-Baukasten ein kostenloses, vollständig konformes Cookie-Banner von Cookie Information. 

Das Banner ist in seinem Design eine vereinfachte Version des kleinsten Abonnements von Cookie Information. Zudem verfügt es über alle notwendigen Funktionen, um als DSGVO-konformes Cookie-Banner zu dienen. 

Als Inhaber einer Website bei one.com können Sie also eine weitere Sache von Ihrer Liste streichen. Wir kümmern uns um Sie und stellen sicher, dass Sie Ihr eigenes DSGVO-konformes Cookie-Banner auf Ihrer Website haben.

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