Barrierefreihe Websites und die WCAG-Richtlinien: Ein Leitfaden
Wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten und von den WCAG-Richtlinien profitieren
Stellen Sie sich vor, Sie suchen online eine wichtige Information – sei es ein leckeres Kuchenrezept, ein neues Produkt oder ein hilfreicher Service. Für die meisten von uns ist der Zugang zu diesen Informationen selbstverständlich. Doch für Menschen mit Einschränkungen, wie z. B. Sehbehinderungen oder motorischen Beeinträchtigungen, können digitale Inhalte unzugänglich oder sogar unbrauchbar sein. Hier kommen die WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) ins Spiel, die als grundlegender Standard zur Barrierefreiheit von Websites und digitalen Inhalten dienen.
In dem Artikel “Was bedeutet Barrierefreiheit für Ihre Website?” haben wir das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Deutschland sowie die EU-weite Richtlinie EU Accessibility Act 2025 (EAA) erläutert und erklärt, warum es für die Förderung von Barrierefreiheit im digitalen Raum notwendig ist. Die WCAG sind dabei ein entscheidender Bestandteil, denn sie definieren die spezifischen Anforderungen und Best Practices, die sicherstellen, dass Online-Inhalte für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.
In diesem Leitfaden möchten wir die WCAG-Richtlinien näher erläutern und Ihnen zeigen, wie sie helfen, Barrieren im digitalen Raum zu überwinden und eine inklusivere Web-Welt zu schaffen. Machen auch Sie Ihre Website barrierefrei – wir zeigen Ihnen, was Sie dafür tun müssen.
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Was sind die WCAG-Richtlinien?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien, die festlegen, wie Websites und digitale Inhalte barrierefrei gestaltet werden können, um allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, den gleichen Zugang zu ermöglichen. Sie wurden vom W3C (World Wide Web Consortium) entwickelt, um Webentwicklern eine klare Anleitung zur Schaffung zugänglicher Online-Inhalte zu bieten.
Die WCAG wurden erstmals 1999 veröffentlicht, um Barrieren im Web abzubauen. Sie bieten spezifische Empfehlungen, wie Websites durch technisches Design und Inhalt zugänglich gemacht werden können. Für die aktuellen Empfehlungen und Richtlinien besuchen Sie bitte die offizielle WCAG-Website des W3C.
Warum sind die WCAG wichtig?
Die WCAG sind entscheidend, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Sie bieten klare Richtlinien, wie Websites und Apps so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen problemlos genutzt werden können. Das umfasst beispielsweise Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen oder motorischen Einschränkungen.
Die Rolle der WCAG im Kontext des BFSG
Die WCAG sind nicht nur eine technische Empfehlung, sondern auch die Grundlage für gesetzliche Vorschriften wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen werden verpflichtet, Websites barrierefrei zu gestalten, um Diskriminierung aufgrund von Behinderungen zu verhindern. Die WCAG stellen sicher, dass die Anforderungen an Barrierefreiheit international vereinheitlicht und messbar sind, sodass die Einhaltung solcher Gesetze nachvollziehbar und überprüfbar wird.
Die Bedeutung von Barrierefreiheit im digitalen Raum
Im digitalen Raum sind Barrieren genauso problematisch wie in der physischen Welt. Eine unzugängliche Website schließt Menschen mit Behinderungen aus und verhindert ihre volle Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Barrierefreiheit ist daher nicht nur eine technische Notwendigkeit, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Inklusion.
Die 4 Prinzipien der WCAG
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) beruhen auf vier grundlegenden Prinzipien, die sicherstellen, dass digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich und benutzbar sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Jedes Prinzip hilft dabei, Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, die Menschen mit Behinderungen daran hindern könnten, das Web zu nutzen. Diese Prinzipien lauten:
1. Wahrnehmbarkeit
Das Prinzip der Wahrnehmbarkeit besagt, dass Informationen und Benutzeroberflächen so präsentiert werden müssen, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Menschen mit verschiedenen Einschränkungen, wie Seh- oder Hörbehinderungen, müssen in der Lage sein, die Inhalte in einer für sie verständlichen Form zu empfangen.
Beispiele:
- Textalternativen für Bilder: Bilder sollten mit einem sogenannten Alt-Text versehen werden, der eine Beschreibung des Bildes liefert. Das hilft sehbehinderten Nutzern, die auf Bildschirmleser angewiesen sind, den Inhalt der Bilder zu verstehen. Zum Beispiel: Statt nur das Bild eines „Baumes“ anzuzeigen, könnte der Alt-Text lauten: „Ein grüner Baum im Park im Frühling“.
- Untertitel für Videos: Videos sollten immer Untertitel oder Transkripte enthalten, damit auch gehörlose oder schwerhörige Menschen die Inhalte verstehen können. Beispielsweise könnte ein Video, das eine Erklärung zu einem Produkt gibt, mit Untertiteln versehen werden, die den gesprochenen Text des Videos wiedergeben.
- Farbkontraste: Für Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen, wie z. B. Farbfehlsichtigkeit, müssen ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund bestehen. Ein Text auf einem dunklen Hintergrund muss genug Kontrast bieten, damit er auch von Menschen mit eingeschränktem Farbsehen lesbar ist. Die richtigen Farben verbessern auch das Nutzererlebnis auf einer Website. In dem Artikel „Wählen Sie die besten Farben für Ihre Website“ lesen Sie mehr dazu.
2. Bedienbarkeit
Dieses Prinzip fordert, dass die Benutzeroberfläche und die Navigation so gestaltet sein müssen, dass sie von allen Nutzern bedient werden können – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder der verwendeten Technologie. Das schließt sowohl Nutzer ein, die auf Maus und Tastatur angewiesen sind, als auch jene, die alternative Eingabegeräte wie Spracherkennungssysteme oder Joysticks verwenden.
Beispiele:
- Tastaturzugänglichkeit: Eine Website muss vollständig mit der Tastatur navigierbar sein. Das bedeutet, dass Nutzer mit motorischen Einschränkungen keine Maus verwenden müssen. Alle interaktiven Elemente wie Formulare, Links oder Buttons sollten durch Tab-Tasten oder andere Tastenkombinationen erreichbar und bedienbar sein. Ein Beispiel wäre, dass auf jeder Webseite das Fokus-Highlighting für Tastaturnavigation sichtbar ist, sodass der Nutzer weiß, auf welchem Element er sich gerade befindet.
- Vermeidung von Zeitbegrenzungen: Auf Webseiten sollten keine interaktiven Elemente oder Aktionen automatisch ablaufen, ohne dem Nutzer ausreichend Zeit zu geben. Ein Beispiel: Wenn ein Formular eine Eingabefrist hat, sollte es eine Möglichkeit zur Verlängerung oder Pause geben.
- Vermeidung von flimmernden Inhalten: Elemente, die zu schnell blinken oder flimmern (z. B. Banner oder Anzeigen), können Menschen mit Epilepsie oder anderen neurologischen Störungen gefährden. Webseiten sollten daher auf solche störenden Effekte verzichten oder eine Möglichkeit bieten, sie abzuschalten.
3. Verständlichkeit
Das Prinzip der Verständlichkeit besagt, dass Informationen und die Bedienoberfläche so gestaltet sein müssen, dass sie für alle Nutzer verständlich sind. Dies betrifft sowohl den Text, der auf einer Seite angezeigt wird, als auch die Struktur und die Funktionalität der Seite.
Beispiele:
- Einfache Sprache: Die Sprache auf einer Webseite sollte klar und einfach gehalten sein. Komplexe Fachbegriffe oder zu lange Sätze können eine Barriere für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen darstellen. Ein einfaches Beispiel: Anstatt auf einem CTA zu schreiben „Klicken Sie hier, um Ihre Transaktionen zu verifizieren“, könnten Sie schreiben „Bestätigen Sie Ihre Transaktionen hier“.
- Konsistente Navigation: Alle interaktiven Elemente und die Navigation auf der Website sollten konsistent und vorhersehbar sein. Zum Beispiel sollte der „Zurück“-Button immer an der gleichen Stelle auf der Seite platziert werden, sodass Nutzer wissen, wo sie ihn finden.
- Fehlermeldungen: Wenn Nutzer eine Eingabe falsch machen, sollte die Webseite klare Fehlermeldungen anzeigen, die ihnen helfen, den Fehler zu verstehen und zu korrigieren. Ein Beispiel: „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein“ anstelle von „Fehler“.
4. Robustheit
Das Prinzip der Robustheit bedeutet, dass Webseiten so gestaltet sein müssen, dass sie auf einer breiten Palette von Geräten, Browsern und Hilfstechnologien funktionieren. Eine Seite muss so programmiert sein, dass sie mit verschiedenen Versionen von Browsern, aber auch mit assistiven Technologien wie Screenreadern oder Sprachsteuerungssystemen kompatibel bleibt.
Beispiele:
- Kompatibilität mit verschiedenen Geräten: Webseiten müssen so entwickelt werden, dass sie sowohl auf Desktops, Tablets als auch Smartphones gut funktionieren. Eine mobilfreundliche Gestaltung sorgt dafür, dass die Inhalte auf allen Geräten korrekt angezeigt werden. Eine Website, die sich den jeweiligen Endgeräten optimal anpasst, wird responsive Website genannt. Mit dem Homepage-Baukasten von one.com können Sie ganz einfach eine mobil optimierte Website erstellen.
- Verwendung von Standardtechnologien: Webseiten sollten HTML- und CSS-Standards einhalten, damit sie von verschiedenen Browsern und Hilfstechnologien korrekt interpretiert werden können. Eine gut strukturierte HTML-Seite sorgt dafür, dass ein Screenreader die Inhalte korrekt vorlesen kann, ohne dass es zu Missverständnissen kommt.
- Fehlertoleranz: Webseiten sollten so robust gestaltet sein, dass sie auch bei fehlerhaften Eingaben oder bei Problemen mit externen Systemen nicht komplett ausfallen. Beispielsweise sollte eine Webseite auch dann korrekt geladen werden, wenn ein externer Dienst wie eine Wettervorhersage temporär nicht verfügbar ist.
Diese vier Prinzipien – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – bilden das Rückgrat der WCAG und gewährleisten, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von deren individuellen Bedürfnissen oder Technologien. Sie sind entscheidend, um eine inklusive und barrierefreie Web-Erfahrung zu ermöglichen.
Die 3 Konformitätsstufen der WCAG
Die WCAG teilen die Anforderungen in drei Konformitätsstufen ein, um die Umsetzung der Barrierefreiheit zu erleichtern und den jeweiligen Bedürfnissen und Möglichkeiten von Websites gerecht zu werden. Jede Stufe stellt einen anderen Grad an Barrierefreiheit dar, wobei die höchste Stufe die umfassendsten Anforderungen beinhaltet:
1. A (Minimum-Anforderungen)
Die Stufe A enthält die grundlegenden Anforderungen, die unbedingt erfüllt werden müssen, um eine Website überhaupt für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Beispiele für Stufe A:
- Alternativtexte für Bilder: Alle Bilder müssen mit einem beschreibenden Alt-Text versehen werden, damit sehbehinderte Nutzer, die Screenreader verwenden, verstehen können, was das Bild darstellt.
- Zugängliche Formulare: Formulare müssen korrekt gekennzeichnet sein, damit sie von Nutzern mit assistiven Technologien (wie Screenreadern) korrekt ausgefüllt werden können. Ein Beispiel wäre, dass jedes Eingabefeld mit einer Beschriftung versehen wird.
Websites, die nur die Anforderungen der Stufe A erfüllen, bieten lediglich das Minimum an Barrierefreiheit und viele Menschen mit verschiedenen Behinderungen könnten immer noch Schwierigkeiten haben, auf den Inhalt zuzugreifen.
2. AA (Vorgeschlagene Anforderungen für die meisten Websites)
Die Stufe AA umfasst Anforderungen, die für die Mehrheit der Websites empfohlen werden. Diese Anforderungen verbessern die Zugänglichkeit und Benutzererfahrung erheblich, indem sie Barrieren für eine größere Nutzergruppe abbauen.
Beispiele für Stufe AA:
- Fehlererkennung und -beschreibung: Wenn ein Nutzer bei der Eingabe von Formulardaten einen Fehler macht, sollte die Website diesen Fehler klar anzeigen und erklären, damit der Nutzer ihn einfach beheben kann.
Die meisten öffentlichen und kommerziellen Websites sollten mindestens die Anforderungen der Stufe AA erfüllen, da sie eine breite Nutzergruppe ansprechen und den Zugang für viele Menschen mit Behinderungen verbessern.
3. AAA (Höchste Anforderungen für die Barrierefreiheit)
Die Stufe AAA stellt die höchsten Anforderungen an die Barrierefreiheit und zielt darauf ab, eine nahezu perfekte Nutzererfahrung für alle Menschen zu gewährleisten, einschließlich derjenigen mit schwerwiegenden Behinderungen.
Beispiel für Stufe AAA:
- Komplette Textalternative für audiovisuelle Medien: Alle Medieninhalte wie Videos oder Audiodateien sollten mit vollständigen Transkripten und Untertiteln versehen werden, um den Zugang für gehörlose und hörbehinderte Nutzer zu gewährleisten.
Stufe AAA wird hauptsächlich für Websites empfohlen, die ein besonders hohes Maß an Barrierefreiheit bieten wollen, etwa im Bildungsbereich oder für öffentliche Einrichtungen.
Gesetzliche Anforderungen
Im Rahmen des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist die Einhaltung der Stufe AA der WCAG ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Vorgaben, vor allem für öffentliche Stellen, aber auch für private Unternehmen, die ihre Dienstleistungen online anbieten. Stufe AA wird als das Mindestmaß betrachtet, das den meisten Nutzern eine barrierefreie Nutzung ermöglicht.
Der EU Accessibility Act 2025 verfolgt ähnliche Ziele und verlangt, dass alle Websites, die bestimmte Dienstleistungen anbieten, ebenfalls mindestens den WCAG 2.1 Stufe AA-Standards entsprechen.
Die WCAG und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das BFSG verpflichtet alle öffentlichen Stellen und private Unternehmen, die in einem bestimmten Bereich tätig sind (z. B. Dienstleistungen im Internet anbieten), ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das BFSG fördert die Einhaltung der WCAG, indem es die Rechtspflicht zur Barrierefreiheit in Deutschland verankert.
Die WCAG stellen als Grundlage der Barrierefreiheit sicher, dass Websites nicht nur für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, sondern auch eine benutzerfreundliche und inklusive Erfahrung bieten. Sie umfassen alle Aspekte der Barrierefreiheit – von der Wahrnehmbarkeit der Inhalte bis zur Bedienbarkeit und Verständlichkeit.
Die rechtlichen Verpflichtungen durch das BFSG
Durch das BFSG entstehen klare rechtliche Verpflichtungen für öffentliche Stellen und private Unternehmen. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass ihre Websites, mobilen Anwendungen und sonstigen digitalen Angebote den Anforderungen der WCAG 2.1 entsprechen:
- Fristsetzung für die Umsetzung: Das BFSG setzt klare Fristen, bis wann die digitale Barrierefreiheit erreicht sein muss. Öffentliche Stellen und private Unternehmen, die Dienstleistungen online anbieten (bspw. Online-Shops), müssen bis 28.06.2025 sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind.
- Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Werden die Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht erfüllt, können in Deutschland Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Darüber hinaus kann es zu rechtlichen Schritten kommen, wenn Nutzer aufgrund der mangelnden Barrierefreiheit ihre Rechte nicht wahrnehmen können. In einigen Fällen kann die Zugänglichkeit von Websites und digitalen Angeboten auch gerichtlich eingeklagt werden.
- Kontrollen und Audits: Das BFSG sieht auch vor, dass Websites regelmäßig auf ihre Barrierefreiheit überprüft werden, sei es durch Selbstzertifikate der Betreiber oder durch externe Audits. Dies stellt sicher, dass die Websites auch nach der ersten Umsetzung barrierefrei bleiben und kontinuierlich verbessert werden.
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WCAG-Richtlinien: Unerlässlich für eine barrierefreie digitale Welt
Die WCAG-Richtlinien sind entscheidend für eine barrierefreie digitale Welt, die allen Nutzern, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, den gleichen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen bietet. Sie sind nicht nur eine technische Notwendigkeit, sondern auch ein ethischer und gesetzlicher Standard, der in immer mehr Ländern, wie auch in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), eingeführt wurde.
Die Umsetzung der WCAG trägt nicht nur zur digitalen Inklusion bei, sondern verbessert auch das Nutzererlebnis für alle. Websites, die den WCAG-Richtlinien entsprechen, sind benutzerfreundlicher und zugänglicher, was zu einer gerechteren Gesellschaft beiträgt. Wer die WCAG umsetzt, stellt sicher, dass das Internet ein Ort wird, der für alle zugänglich ist – unabhängig von individuellen Bedürfnissen.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Website barrierefrei zu gestalten – nicht nur, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch, um Ihre Nutzererfahrung zu verbessern und Ihre Reichweite zu vergrößern.