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Was bedeutet Barrierefreiheit für Ihre Website?

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkegesetz konkret? Was sollten Sie als Website-Betreiber jetzt tun?

Stellen Sie sich vor, Sie betreten ein modernes, elegantes Gebäude. Es gibt weite, lichtdurchflutete Räume und breite Türen. Plötzlich kommen Sie an eine Treppe ohne Rampen oder Aufzüge und sind aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht in der Lage die oberen Etagen zu erreichen. Genau das kann auch im digitalen Raum ein großes Problem darstellen: Viele Menschen erleben ähnliche Barrieren, wenn sie im Internet auf Websites zugreifen, die nicht barrierefrei gestaltet sind. 

Und genau hier kommen neue Richtlinien ins Spiel: Der EU Accessibility Act 2025 (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen innerhalb der Europäischen Union verbessern soll. Dieser EU-weite Standard muss von jedem EU-Mitgliedsstaat umgesetzt werden – die deutsche Umsetzung dessen ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).  

Wir gehen in diesem Artikel darauf ein, was Barrierefreiheit im digitalen Raum genau bedeutet, warum es so wichtig ist, und was passiert, wenn sich Website-Betreiber nicht daran halten. Also lassen Sie uns in das Thema eintauchen und klären, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihre Website bedeutet.  

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll der Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen für alle Bürger, insbesondere Menschen mit Behinderungen, verbessert werden.  

Anwendungsbereich: Wer ist betroffen?

Die Richtlinien zur Barrierefreiheit betreffen eine breite Gruppe von Organisationen und Unternehmen, die digitale Inhalte anbieten: 

  1. Öffentliche Einrichtungen: Alle Websites und mobilen Apps von öffentlichen Institutionen, wie Regierungsseiten, Kommunalbehörden oder Bildungseinrichtungen, müssen den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.  
  1. Private Unternehmen: Auch private Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen online anbieten, sind betroffen, insbesondere wenn sie Kunden aus der EU bedienen. Das betrifft Unternehmen aus allen Bereichen, einschließlich E-Commerce, Online-Banking, Medienunternehmen, und auch Unternehmen, die Software oder digitale Dienste anbieten – ebenso Websites von großen internationalen Firmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), die in der EU tätig sind. 
  1. Online-Dienste und -Plattformen: Das Gesetz gilt nicht nur für klassische Websites, sondern auch für mobile Apps und andere digitale Plattformen, die mit der Öffentlichkeit interagieren, wie etwa Online-Shops, soziale Medien, Reisebuchungsseiten und viele mehr: Die Nutzeroberflächen müssen für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zugänglich sein. 

Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, könnte den Zugang für eine große Zielgruppe verpassen und rechtliche und finanzielle Konsequenzen riskieren. 

Die Ziele des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Mit dem Gesetz werden mehrere zentrale Ziele verfolgt, die die digitale Welt für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, zugänglich und inklusiv zu gestalten. Diese Ziele sind nicht nur eine Reaktion auf die zunehmende Bedeutung des Internets in unserem täglichen Leben, sondern auch ein wesentlicher Schritt hin zu einer gerechteren und gleichberechtigteren Gesellschaft. Die wichtigsten Ziele des Gesetzes sind: 

Barrierefreiheit: Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen

Das primäre Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist es, die Zugänglichkeit von digitalen Inhalten und Diensten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Das umfasst eine breite Palette von Einschränkungen, von visuellen und auditiven bis hin zu motorischen und kognitiven Beeinträchtigungen. Durch die Einführung von klaren Anforderungen und Standards soll sichergestellt werden, dass Websites und mobile Apps für alle Nutzer – unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen – uneingeschränkt nutzbar sind. 

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Barrierefreiheit: Förderung der digitalen Teilhabe

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schafft die Grundlage dafür, dass Menschen mit Behinderungen in vollem Umfang die Vorteile der digitalen Welt nutzen können. Das bedeutet nicht nur, dass die digitale Welt barrierefrei sein muss, sondern auch, dass digitale Barrieren aktiv abgebaut werden, die Menschen mit Behinderungen heute noch daran hindern, ihre Rechte wahrzunehmen und sich in die Gesellschaft einzubringen. 

Der Zugang zu Bildungsressourcen, Gesundheitsdiensten, finanziellen und sozialen Angeboten sowie zur Teilhabe an Arbeitsmärkten und politischen Prozessen darf nicht von der Fähigkeit abhängen, auf gut gestaltete Websites und Anwendungen zugreifen zu können. 

Auswirkungen für Sie als Website-Betreiber

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Das Gesetz fordert von Website-Betreibern eine aktive Auseinandersetzung mit der Barrierefreiheit und setzt klare Anforderungen, die umzusetzen sind. 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Fristen

Das Gesetz tritt nach einer Übergangsfrist von drei Jahren am 28. Juni 2025 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Websites und Apps von öffentlichen Einrichtungen sowie Unternehmen, die ihre Dienste online anbieten, vollständig barrierefrei sein. 

Für kleinere Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben oder nur geringe Umsätze im digitalen Bereich erzielen, gibt es Ausnahmen. Diese betreffen jedoch nur bestimmte Kategorien von Unternehmen und auch sie müssen sicherstellen, dass ihre Websites zumindest grundlegende Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. 

Konkrete Maßnahmen für die Umsetzung

Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfordert von Website-Betreibern eine Reihe von konkreten Maßnahmen: 

  1. Technische Anpassungen: Website-Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Seiten Richtlinien zur Textverständlichkeit, Navigation und Mediennutzung entsprechen. Dazu gehört die Implementierung von alternativen Text für Bilder, Untertiteln für Videos und die optimierte Nutzung von Farben für Menschen mit visuellen Einschränkungen. 
  1. Barrierefreie Formulare: Formulare auf Websites, wie Kontaktformulare oder Bestellprozesse, müssen so gestaltet werden, dass sie für alle zugänglich sind. Dies umfasst klare Beschriftungen, Fehlermeldungen und die Möglichkeit, Formulare mit Tastaturbefehlen zu bedienen. 
  1. Schulungen: Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter schulen, um die Wichtigkeit von Barrierefreiheit zu verstehen und die entsprechenden Design- und Entwicklungstechniken anzuwenden. Auch Webentwickler und Designer müssen über die besten Praktiken zur Erstellung barrierefreier Websites informiert werden. 
  1. Kontinuierliche Überprüfung: Die Barrierefreiheit einer Website sollte nicht nur einmalig überprüft werden. Website-Betreiber sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote regelmäßig zu testen und sicherzustellen, dass sie mit den neuesten Standards und Technologien kompatibel bleiben. 
  1. Berichterstattung: Eine weitere Maßnahme besteht darin, dass Website-Betreiber regelmäßig über den Stand der Barrierefreiheit ihrer Seiten berichten. Hierzu müssen klare Audits erstellt und auf den Websites veröffentlicht werden, damit Besucher die Barrierefreiheit nachvollziehen können. 

Die Umsetzung dieser Maßnahmen stellt sicher, dass Websites für alle zugänglich sind und dass Unternehmen rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vornehmen, um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu entsprechen. 

Was bedeutet das für Website-Design und -Entwicklung?

Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben direkte Auswirkungen auf den Design- und Entwicklungsprozess von Websites. Unternehmen und Entwickler müssen Barrierefreiheit nicht mehr als optionales Zusatzmerkmal betrachten, sondern als integrierten Bestandteil jedes Projekts. Eine barrierefreie Website muss nicht nur gut aussehen und funktional sein, sondern auch sicherstellen, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, die Inhalte problemlos nutzen können.  

Die Integration von Barrierefreiheit muss von Anfang an im Design- und Entwicklungsprozess berücksichtigt werden. Barrierefreiheit darf also nicht nachträglich hinzugefügt, sondern muss von der ersten Planung an als Kernprinzip behandelt werden.  

Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess ist es, Barrierefreiheit als Teil des gesamten User Experience (UX)-Designs zu behandeln, bei dem die Bedürfnisse aller Nutzergruppen berücksichtigt werden. 

Benutzerfreundlichkeit und Inklusion als Designprinzipien

Im Zentrum des barrierefreien Designs steht die Benutzerfreundlichkeit und Inklusion. Die Benutzererfahrung (UX) muss so gestaltet werden, dass sie für alle Nutzer – unabhängig von ihren Fähigkeiten – einfach und angenehm ist. Hier sind einige wichtige Designprinzipien: 

Insgesamt ist Barrierefreiheit im Design nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine Chance, die Zielgruppe zu erweitern und eine inklusive und faire Benutzererfahrung zu schaffen.  

Die Rolle der WCAG-Richtlinien

Der EU Accessibility Act 2025 bezieht sich explizit auf die WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), um einheitliche Standards für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen in der EU festzulegen. Die WCAG bieten eine detaillierte Sammlung von Kriterien und Empfehlungen, die sicherstellen, dass Websites visuell, auditiv und interaktiv zugänglich sind. 

Das Gesetz fordert Website-Betreiber dazu auf, die WCAG als Grundlage für die Gestaltung barrierefreier digitaler Inhalte zu verwenden. Diese Richtlinien gewährleisten, dass es klare, messbare und umsetzbare Anforderungen gibt, die den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu digitalen Inhalten ermöglichen. Die WCAG-Richtlinien bieten somit eine technische Referenz, an der sich Entwickler und Designer orientieren können, um die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. 

Relevante WCAG-Standards für Websites

Die WCAG sind in vier Hauptprinzipien unterteilt, die eine barrierefreie Website gewährleisten sollen. Diese Prinzipien – Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit – sind die Grundlage für die spezifischen Techniken und Anforderungen, die für die Barrierefreiheit von Websites berücksichtigt werden müssen. Die wichtigsten und relevantesten Standards aus den WCAG für Websites sind:  

  1. Wahrnehmbarkeit
  • Textalternativen für Bilder: Alle Bilder und Grafiken auf einer Website müssen mit Alternativtexten versehen werden, die von Screenreadern vorgelesen werden können. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit Sehbehinderungen. 
  • Untertitel und Transkripte für Multimedia-Inhalte: Alle Videos und Audioinhalte müssen mit Untertiteln und, wenn möglich, mit Audiodeskriptionen versehen sein, um auch gehörlosen und sehbehinderten Nutzern den Zugang zu ermöglichen. 
  • Kontraste: Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund muss ausreichend hoch sein, um Menschen mit Sehschwächen das Lesen zu erleichtern.  
  • Textgröße und Lesbarkeit: Der Text muss auf der Website leicht zu lesen sein, mit ausreichendem Zeilenabstand, gut lesbaren Schriftarten und einer anpassbaren Textgröße. Die Inhalte sollten auf verschiedenen Geräten gut funktionieren (Responsive Website).  
  1. Bedienbarkeit
  • Tastatur-Navigation: Eine barrierefreie Website muss vollständig mit der Tastatur bedienbar sein. Menschen mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus benutzen können, müssen die gesamte Website über Tastenkombinationen bedienen können. 
  • Fokussierbarkeit: Alle interaktiven Elemente wie Links und Buttons (CTAs) müssen im Fokus eines Tastatur-Navigationssystems stehen, damit Nutzer sich leicht von einem Element zum nächsten bewegen können. 
  • Vermeidung von zeitgesteuerten Interaktionen: Websites sollten keine zeitkritischen Elemente haben, die den Benutzer unter Druck setzen, wie z.B. automatisch ablaufende Formulare oder sich schließende Pop-ups. 
  • Barrierefreie Interaktionen: Jede Interaktion auf der Website, sei es das Ausfüllen eines Formulars oder das Klicken auf einen Button, sollte für alle Nutzergruppen zugänglich sein. Dabei müssen sowohl visuelle Hinweise als auch akustische Signale für die Benutzeroberfläche berücksichtigt werden. 
  1. Verständlichkeit
  • Klare Sprache und Struktur: Die Website muss in einer klaren, einfachen Sprache verfasst sein, die von allen Nutzern leicht verstanden werden kann. Komplexe Formulierungen sollten vermieden oder erklärt werden. 
  • Vorhersehbarkeit der Navigation: Nutzer sollten sich auf einer Website immer gut orientieren können, indem sie z.B. stets wissen, wie sie von einer Seite zur nächsten gelangen oder eine Funktion verwenden können. 
  • Fehlermeldungen und -korrekturen: Wenn ein Fehler gemacht wird (z.B. bei der Eingabe von Daten in ein Formular), muss die Website eine einfache, verständliche Fehlermeldung anzeigen, die dem Nutzer hilft, den Fehler zu beheben. 
  1. Robustheit
  • Kompatibilität mit Technologien: Websites müssen so gestaltet werden, dass sie mit assistiven Technologien wie Screenreadern, Spracherkennungssoftware oder Sprachsteuerungssystemen kompatibel sind. 
  • Zukunftssicherheit: Die Website sollte so entwickelt werden, dass sie auch mit zukünftigen Technologien und Webstandards kompatibel bleibt. Sie sollte regelmäßig auf Technologiestandards überprüft werden. 

Indem Website-Betreiber diese WCAG-Standards umsetzen, stellen sie sicher, dass ihre Websites für alle Nutzer zugänglich sind, einschließlich für Menschen mit verschiedenen Behinderungen. So wird nicht nur die Barrierefreiheit verbessert, sondern auch die Nutzererfahrung für eine breitere Zielgruppe optimiert.  

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Der EU Accessibility Act 2025 sieht klare Konsequenzen für Websites bzw. deren Betreibern vor, die die Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht einhalten. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass die Barrierefreiheit nicht nur als freiwillige Maßnahme verstanden wird, sondern als eine rechtliche Verpflichtung, die eingehalten werden muss. Die Konsequenzen für die Nichteinhaltung können sowohl rechtliche als auch finanzielle Auswirkungen haben und sind darauf ausgerichtet, die digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich zu machen. 

Mögliche Strafen und Konsequenzen für die Nichtbeachtung

Die Strafen für die Nichtbeachtung des EU Accessibility Act 2025 variieren je nach Schwere des Verstoßes und dem betroffenen Unternehmen. In den meisten Fällen werden Bußgelder verhängt, die sich nach dem Umsatz des Unternehmens richten können. Die Höhe der Strafen ist von Land zu Land unterschiedlich, doch die allgemeinen EU-Vorgaben setzen den Rahmen. 

Zu den möglichen Konsequenzen zählen: 

  • Bußgelder: In der Regel wird die Strafe auf Grundlage des Jahresumsatzes des Unternehmens festgelegt. Unternehmen mit größerem Umsatz können mit höheren Strafen rechnen. 
  • Verbot der Nutzung öffentlicher Fördermittel: Unternehmen, die gegen die Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen, können den Zugang zu bestimmten staatlichen Fördermitteln oder Subventionen verlieren. 
  • Veröffentlichung von Verstößen: In einigen Fällen kann es zur öffentlichen Bekanntmachung der Verstöße kommen, was dem Ruf des Unternehmens schadet und Kunden vertreiben kann.  
  • Marktzugangsbeschränkungen: Unternehmen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht umsetzen, könnten in bestimmten Fällen vom Markt ausgeschlossen werden, was für Anbieter von Produkten und Dienstleistungen mit internationalen oder nationalen Marktauftritten eine ernsthafte Konsequenz darstellt. 
  • Auflagen zur Nachbesserung: Es können auch Verpflichtungen zur schnellen Nachbesserung oder Anpassung der betreffenden Angebote erlassen werden. 

Die Sanktionen betreffen dabei nicht nur große, international tätige Unternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Firmen, die in der EU tätig sind und digitale Dienstleistungen anbieten. 

Rechtliche und finanzielle Risiken

Die rechtlichen Risiken für Unternehmen, die gegen die Anforderungen des EU Accessibility Act 2025 verstoßen, sind erheblich. Es drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch rechtliche Klagen von betroffenen Nutzern oder Organisationen, die die Barrierefreiheit einklagen. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, bei der Nichtgewährleistung der Barrierefreiheit Klage einzureichen. Dies könnte zu langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten führen, die zusätzlich den Ruf des Unternehmens schädigen. 

Finanzielle Risiken bestehen ebenfalls in Form von Umsatzverlusten. Wenn eine Website nicht zugänglich ist, verliert sie einen erheblichen Teil der potenziellen Kundengruppe – insbesondere Menschen mit Behinderungen, die auf eine barrierefreie Benutzererfahrung angewiesen sind. Unternehmen könnten dadurch Kunden und damit Umsatz verlieren.  

Unternehmen, die in Barrierefreiheit investieren, profitieren jedoch nicht nur von der Vermeidung dieser Risiken, sondern stärken gleichzeitig ihr Markenimage und erweitern ihre Zielgruppen. Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Wettbewerbsfaktor in einer zunehmend inklusiven digitalen Welt. 

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Fazit: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Der EU Accessibility Act 2025 sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellen einen entscheidenden Schritt in Richtung einer barrierefreien digitalen Zukunft dar. Die wichtigsten Anforderungen des Gesetzes – die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen für Menschen mit Behinderungen – sollen sicherstellen, dass digitale Angebote für alle Bürger zugänglich sind. Website-Betreiber sind nun verpflichtet, ihre Seiten so zu gestalten, dass sie den WCAG-Richtlinien entsprechen, und müssen regelmäßig prüfen, ob ihre digitalen Inhalte weiterhin barrierefrei sind. 

Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist eine Investition in die Zukunft und daher für den langfristigen Erfolg von Websites unerlässlich.  

Nehmen Sie sich daher unbedingt die nötige Zeit, um die Anforderungen umzusetzen. Sie werden damit nicht nur rechtliche und finanzielle Risiken minimieren, sondern auch Ihre Kundenbindung und Ihr Wachstum in einer inklusiven digitalen Welt fördern.